Konfirmation


Konfirmation und Taufe gehören zusammen. In der Regel findet die Taufe im Säuglingsalter statt. Kleine Kinder können aber noch keine Antwort auf die Frage geben, ob sie zu Gott gehören wollen.
Diese Antwort wird im Konfirmationsgottesdienst nachgeholt. Bei der Konfirmation (lateinisch: Bekräftigung) bestätigen
die Jugendlichen die Entscheidung ihrer Eltern zur Taufe und erklären selbst, dass sie zu Gott und seiner Gemeinde gehören wollen.
 

 

 

Du möchtest dich konfirmieren lassen?

Die Konfirmation wird mit einem festlichen Gottesdienst gefeiert. Ihr geht eine Zeit des Kirchlichen Unterrichts voran. In unserer Kirchengemeinde findet der Unterricht im 7. und 8. Schuljahr statt.

Der Unterricht bietet die Chance, gemeinsam über Gott und die Welt ins Gespräch zu kommen, miteinander zu diskutieren, die wichtigen Fragen des Lebens zu stellen und Antworten darauf zu finden. Auch beteiligen sich die Konfirmanden in besonderer Weise am gottesdienstlichen Leben unserer Gemeinde. Die Gemeinde wünscht sich, dass die Jugendlichen dabei von ihren Eltern begleitet werden.

 

Sie möchten Ihren Sohn bzw. Ihre Tochter
zum Konfirmandenunterricht anmelden?

Ist Ihr Kind zwölf Jahre alt bzw. wird in diesem Jahr noch zwölf, werden Sie nach den Sommerferien vor Beginn des Konfirmandenunterrichts angeschrieben.

Ist Ihr Kind noch nicht getauft, melden Sie sich bitte in der zweiten Hälfte des 6. Schuljahres im Gemeindebüro, damit wir es rechtzeitig zum Konfirmandenunterricht einladen können. Natürlich kann Ihr Kind, auch wenn es noch nicht getauft ist, am Konfirmandenunterricht teilnehmen. Der Unterricht dient dann als Vorbereitung auf die Taufe. Ihr Sohn bzw. Ihre Tochter wird dann auf eigenen Wunsch gegen Ende der Konfirmandenzeit oder im Konfirmationsgottesdienst getauft.

 

Welche Rechte erhält man mit der Konfirmation?

Mit der Konfirmation wird man zum Abendmahl in allen evangelischen Gemeinden zugelassen und erhält die Berechtigung, das Patenamt in der evangelischen Kirche zu übernehmen. Nach der Konfirmation kann man an kirchlichen Wahlen zum Presbyterium teilnehmen – aktiv ab dem 14. Lebensjahr und passiv ab dem 18. Lebensjahr. Die Konfirmation ist zudem die Voraussetzung für eine kirchliche Trauung.